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Wie soll die Glocke läuten? Gemeindeversammlung zur Läute-Ordnung

18. April 2018 | 18:30

Wie soll die Glocke läuten?
Einladung zur Gemeindeversammlung zur Läute-Ordnung in die Kirche zu Gömnigk am 18. April 2018 um 18.30 Uhr

Glocken sind nicht nur alt, sondern klingen auch. Über die Frage, wann sie wie lange klingen, kann man sich viele Gedanken machen.

Der Gemeindekirchenrat Gömnigk hat sich Gedanken über eine Läute-Ordnung gemacht. Über diesen Vorschlag soll auf einer Gemeindeversammlung am 18. April 2018 um 18.30 Uhr in der Gömnigker Kirche gesprochen und diskutiert werden. Hierzu eine herzliche Einladung. Der Vorschlag wird im Folgenden abgedruckt.

Bei der Versammlung wird es auch ein Probeläuten geben.

Herzliche Einladung dazu!

———————————————————————–

Läute-Ordnung für Gömnigk

Tagesläuten: Dauer Glocke
Feierabendläuten: täglich 18:00 Uhr 3 Minuten große
Sonntag einläuten: Samstag 18:00 Uhr 3 Minuten beide
Gottesdienste:
Vorläuten: eine halbe Stunde vor Beginn 3 Minuten kleine
Einläuten: 4 Minuten vor Beginn 4Minuten beide
Während des Vaterunsers wird die kleine Glocke geläutet kleine
Ausläuten bei Feiertagsgottesdienste Heilig Abend, Taufe, 5Minuten beide Konfirmation, Trauung etc.

Trauung: Wenn Hochzeitszug am Hochzeitshaus los beide läuft bis zum Eintreten des Paares in die Kirche

Sterbefälle:
Sterbeläuten: am nächsten Werktag 8:00 Uhr 15 min mit beide
für Kirchenmitglieder zwei Pausen
Vorläufen: eine halbe Stunde vor Beginn 3 Minuten kleine
Einläuten: 5 Minuten vor Beginn 5 Minuten beide
Glockengeleit wenn der Sarg oder die Urne beide zum Grab getragen wird, bis sie ins Grab gelassen sind

Neues Jahr einläuten: Mitternacht 5 Minuten beide

Bei allgemeinen Notständen können Kirchenglocken den Dienst übernehmen, Menschen zu warnen oder Hilfe zu rufen, dies geschieht durch „Sturmläuten“.
Wenn beide Glocken geläutet werden, ist darauf zu achten, dass die zweite Glocke 10 Sekunden nach der ersten eingeschaltet wird. Mit gleichem Zeitversatz ist auch beim Ausstellen der Glocken zu verfahren.

Kontakt

Vakanzverwaltung
Pfarrer Heino Winkler
01522 5451677
winkler.heino@ekmb.de

Pfarramt Brück
E-Mail: Pfarramt.brueck@ekmb.de
Telefon: 03 38 44/5 17 30
Fax: 03 38 44/51 94 08

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